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Sächsische Ehrenamtskarte

Ansicht der Sächsischen Ehrenamtskarte vor- und rückseitig, 4. Auflage, in den Farben Weiß-Grün-Gold © Ö-Grafik/Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

 

Ein Drittel aller Bürgerinnen und Bürger in Sachsen engagiert sich ehrenamtlich. Alle Engagierten bringen sich mit Zeit und Energie zum Wohle anderer ein. In sehr vielfältigen Bereichen und in unterschiedlichem Umfang leisten Menschen ohne Vergütung wertvolle Beiträge für das Gemeinwesen.

Eine attraktive Möglichkeit der Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement ist die Sächsische Ehrenamtskarte. Das Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« ist ein Angebot an alle sächsischen Gemeinden sowie Vereine, Verbände und andere Träger des Engagements, das Ehrenamt der Bürgerinnen und Bürger zu würdigen. Zahlreiche Kooperationspartner beteiligen sich am Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« und bieten den Inhabern der Karte verschiedene Vergünstigungen an, zum Beispiel beim Besuch von Schwimmbädern, Schlössern und Museen.

Mit der 5. Auflage der Sächsischen Ehrenamtskarte sind – wie schon in der Vergangenheit – zur besseren Unterscheidung Änderungen am Layout sowie den Rahmenbedingungen verbunden. Ebenso wurden der Leitfaden, das Faltblatt mit Antrag sowie die Aufkleber für die Kooperationspartner neugestaltet.

Gültigkeit, Beantragung und Vergabe der Ehrenamtskarte

Die Sächsische Ehrenamtskarte gilt grundsätzlich für einen Zeitraum von drei Jahren. Die 5. Auflage gilt bis zum 31.12.2024.

Um die Sächsische Ehrenamtskarte beantragen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Dauer des Engagements vor Antragstellung: mindestens zwei Jahre,
  • durchschnittliches Engagement: mindestens drei Stunden wöchentlich,
  • Mindestalter: 14 Jahre,
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Einsatzort: Freistaat Sachsen sowie
  • die Beteiligung der Wohnsitzgemeinde an der Vergabe der Karte.

Beteiligt sich die Wohnsitzgemeinde nicht am Programm »Sächsische Ehrenamtskarte«, ist eine Beantragung bzw. Vergabe über die Ehrenamtsagentur Sachsen möglich.

Ausgebildete Jugendleiter können die Sächsische Ehrenamtskarte parallel zur Jugendleitercard erhalten.

Ihr Antrag wird durch die Trägerorganisation bestätigt, für die bzw. in deren Rahmen das ehrenamtliche Engagement erfolgt. Trägerorganisationen können sein:

  • als gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Stiftungen,
  • Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen,
  • Kirchgemeinden und Religionsgemeinschaften sowie
  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte.

Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren und Interesse an der Ehrenamtskarte haben, können Sie diese bei der Stadt oder Gemeinde beantragen, in der Sie wohnen. Antragsformulare finden Sie unter Amt24 sowie im Faltblatt zur Bekanntmachung der Ehrenamtskarte. Unter Beteiligte Kommunen finden Sie eine Übersicht der Städte und Gemeinden, die Anträge entgegennehmen und die Ehrenamtskarten selbst ausreichen. Unter Kooperationspartner finden Sie Einrichtungen, die Vergünstigungen für Inhaber der Ehrenamtskarte anbieten.

Wenn Sie außerhalb Sachsens wohnen, Ihr Engagement jedoch in einer sächsischen Kommune erfolgt, kann diese Kommune Ihnen eine Sächsische Ehrenamtskarte ausreichen.

Informationen für Gemeinden

 

Grundsätzlich können sich alle sächsischen Städte und Gemeinden am Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« beteiligen. Die Gewinnung von Kooperationspartnern oder das Angebot eigener, kommunaler Vergünstigungen ist empfehlenswert, jedoch keine Voraussetzung.

Auf der Ehrenamtskarte kann auf Wunsch das Wappen bzw. Logo der jeweiligen Kommune aufgedruckt werden. Alternativ erhält die Karte einheitlich einen QR-Code, der zur Internetseite der Sächsischen Ehrenamtskarte führt. Die Karten werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für die Bestellung der gewünschten Karten ist das entsprechende Formular zu verwenden. 

 

Informationen für Verbände

Landesweit tätige Verbände können mit dem Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt eine Vereinbarung über ein Verfahren zur verbandsspezifischen Gestaltung, Beantragung und Vergabe der Sächsischen Ehrenamtskarte abschließen. Sie sind danach berechtigt, von den bei Ihnen und den Mitgliedsverbänden ehrenamtlich tätigen Personen entsprechende Anträge entgegenzunehmen, zu prüfen und die Ehrenamtskarten eigenverantwortlich auszugeben. Die Ehrenamtskarten können dann mit einem Logo des Verbandes bedruckt werden. Folgende Verbände haben bislang eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen:

- Arbeiter-Samariter-Bund, Landesverband Sachsen e. V.,

- Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen e. V. sowie die Dekanatscaritasverbände in Sachsen,

- Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Landesverband Sachsen und

- Volkssolidarität, Landesverband Sachsen e. V. 

  

Formulare

Für ehrenamtlich tätige Personen: 

Für Gemeinden oder Verbände:

Für interessierte Kooperationspartner:

Faltblatt

Titelbild des Faltblattes zur Sächsischen Ehrenamtskarte

Das Faltblatt fasst alle Informationen zum Programm der Sächsischen Ehrenamtskarte kurz zusammen. (© Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt )

Leitfaden

Titelbild der Broschüre: Leitfaden zur Ehrenamtskarte für Städte und Gemeinden

Nur für Städte und Gemeinden bestellbar! (© Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt )

Verfahrensbeschreibung

Logo Amt24

Ehrenamtskarte beantragen - Verfahrensbeschreibung für ehrenamtlich Engagierte

Video Ehrenamtskarte

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