Sächsische Ehrenamtskarte
Eine attraktive Möglichkeit der Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement ist seit vielen Jahren die Sächsische Ehrenamtskarte. Das Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« ist ein Angebot an alle sächsischen Gemeinden sowie Vereine, Verbände und andere Träger des Engagements, das Ehrenamt der Bürgerinnen und Bürger zu würdigen. Zahlreiche Vergünstigungsanbieter beteiligen sich am Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« und eröffnen den Inhabern der Karte verschiedene Vorteile, zum Beispiel beim Besuch von öffentlichen Einrichtungen wie Museen, Burgen, Schwimmbädern oder beim Nutzen von sonstigen Rabatten und Angeboten.
Gültigkeit, Beantragung und Vergabe der Ehrenamtskarte
Die Sächsische Ehrenamtskarte gilt landesweit und grundsätzlich für einen Zeitraum von drei Jahren. Die 6. Auflage gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027. Die Sächsische Ehrenamtskarte berechtigt zur Inanspruchnahme der unter der Rubrik Vergünstigungsanbieter aufgeführten Angebote.
Um die Sächsische Ehrenamtskarte erhalten zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestalter von 14 Jahren,
- Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Engagement im Freistaat Sachsen,
- Engagement von durchschnittlich drei Stunden wöchentlich sowie
- bisherige Dauer des Engagements von mindestens zwei Jahren sowie
- ein unentgeltliche Einsatz für das Gemeinwohl, wobei der Erhalt einer Aufwandsentschädigung bis zur Höhe von 70 Euro pro Monat (bzw. 840 Euro im Jahr) dem nicht entgegen steht.
Die Voraussetzungen für den Erhalt der Sächsischen Ehrenamtskarte sind durch die Trägerorganisation bzw. die Trägerorganisationen zu bestätigen, für die bzw. in deren Rahmen das ehrenamtliche Engagement erfolgt. Trägerorganisationen können sein:
- als gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Stiftungen,
- Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen,
- Kirchgemeinden und Religionsgemeinschaften sowie
- Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte.
Sofern sich die Wohnsitzgemeinde der Ehrenamtlichen am Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« beteiligt (siehe Rubrik Beteiligte Kommunen), erfolgt dort die Entgegennahme der bestätigten Anträge und die Ausgabe der Karten. Beteiligt sich die Wohnsitzgemeinde nicht am Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« sind die bestätigten Anträge an die Engagementstiftung Sachsen, Königsbrücker Str. 28 - 30, 01099 Dresden, E-Mail: ehrenamtskarte@es-sn.de zu senden.
Ausgebildete Jugendleiter können die Sächsische Ehrenamtskarte parallel zur Jugendleitercard erhalten.
Informationen für Gemeinden
Grundsätzlich können sich alle sächsischen Städte und Gemeinden am Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« beteiligen. Die Gewinnung von Vergünstigungsanbietern oder das Angebot eigener, kommunaler Vergünstigungen ist empfehlenswert, jedoch keine Voraussetzung. Die Ehrenamtskarten werden kostenfrei vom Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt.
Aufgabe der sich am Programm beteiligenden Kommunen ist die Entgegennahme der Anträge der Ehrenamtlichen, die Bestätigung der Voraussetzungen für den Erhalt der Karten (sofern das Engagement bei der Gemeinde erfolgt), die Eintragung von Vornamen und Namen des jeweiligen Ehrenamtlichen auf der Rückseite der Karte sowie die Ausgabe der Karten.
Formulare
- Antrag auf Erhalt der Sächsischen Ehrenamtskarte
- Bestellung von Sächsischen Ehrenamtskarten durch die Gemeinden
- Bewerbung als Vergünstigungsanbieter, Bestellung von Aufklebern