Resozialisierung von Strafgefangenen
Resozialisierung von Strafgefangenen In einem demokratischen wie auch christlichen Staat gehört die umfassende Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft mit zu den wichtigen Aufgaben des Staates. Der Staat kann jedoch nicht in jedem Falle diese Aufgaben in seiner Gesamtheit selbst übernehmen. Dazu gibt es ja auch die Kirchen, Vereine und caritativen Einrichtungen in der Gesellschaft. Der "Ernstfall der Resozialisierung" findet nicht während der Inhaftierung, sondern in der Zeit nach der Entlassung statt! Im Vollzug kann man bestenfalls Fähigkeiten für ein Leben nach der Haft vermitteln - ob aus diesen Fähigkeiten reales und dauerhaftes Handeln entsteht, zeigt sich erst in den Wochen, Monaten und Jahren nach der Entlassung, im alten oder neuen sozialen Umfeld, mit den alten oder neuen Lebensrisiken. Hier versagen die Vollzugsgesetze. Sie führen keine "verzahnte Resozialisierung" ein, wie sie auch vom Bundesverfassungsgericht gefordert wurde. Und da, wo sie wie in Hamburg vorschreiben: "Die Bewährungshilfe beteiligt sich rechtzeitig an den Entlassungsvorbereitungen der Anstalt" - da stellt derselbe Gesetzgeber nicht die dafür erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung. In Hamburg kümmert sich ein Bewährungshelfer um durchschnittlich 105 Probanden - um so viele wie in keinem anderen Bundesland. Jährlich werden in Deutschland ungefähr 80.000 Personen aus Strafhaft und etwa 40.000 aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Rückfallquoten sind trotz aller Bemühungen in den Anstalten besonders in den ersten sechs Monaten unverändert hoch. Für die Bürger bedeutet dies eine anhaltende Gefährdung ihrer Sicherheit - und Grund dafür ist jener Konstruktionsfehler, das System der Resozialisierung auf die Phase der Behandlung hinter Gefängnismauern zu reduzieren. Die Lösung läge darin, alle stationären und ambulanten Leistungen aller Akteure so zu koordinieren und zusammenzuführen, dass der Entlassene nicht in das "Entlassungsloch" fällt sondern so vorbereitet, begleitet, betreut und auch kontrolliert wird, dass seine soziale Integration gefördert und die Gefahr des Rückfalls reduziert wird. Und hier beginnt die Arbeit unserer kirchlichen Einrichtung. Die Strafgefangenen welche wir schon während ihrer Haft betreuen werden von uns nach der Haftentlassung stärker denn je umfassend betreut. In den allermeisten Fällen haben sie keine Familie, bzw. die Familie hat sich von Ihnen abgewendet, sie verfügen nicht mehr über Wohnraum, haben keine Arbeit mehr und noch viele andere Dinge mehr. Das sind Dinge welche einer Resozialisierung sehr stark entgegenwirken. Unsere Gemeinde hat es sich daher zur Aufgabe gemacht diesen Menschen zu helfen bei der Beschaffung von Wohnraum, Arbeit, Integration, Eingliederung in die Gemeinschaft, etc. Das geschieht durch ein hohes ehrenamtliches Engagement verschiedener Gemeindemitglieder, die nach dem Evangelium nach Matthäus „Was ihr dem geringsten meiner Brüder getan habt, dass habt ihr mir getan“ diese Tätigkeit in aller Stille und gebotener Umsicht durchführen. Nach dem heutigen Stand der Forschung können die Rückfallquoten bei dieser Art von Resozialisierung deutlich reduziert werden.
Projektbeginn | 30.12.2013 |
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Projektdauer | 1 Jahr |
Ort | Dresden |
Wochenstunden | 4 bis 8 |
Anzahl der Freiwilligen | 3 |
Engagementbereich | Pflege, Fürsorge und Selbsthilfe |
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