Mitwirkung in anerkannter Naturschutzvereinigung
Der Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. ist nach seinen satzungsgemäßen Aufgabenbereich eine anerkannte Naturschutzvereinigung nach § 32 SächsNatSchG (i.V. mit § 63 BNatSchG). Aus diesem Hintergrund ergeben sich nach § 33 SächsNatSchG bestimmte Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte zu planerischen Verfahren. Der Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. organisiert seine Gutachtertätigkeit, von Vorhabensplanungen mit Öffentlichkeitsbeteiligung aus ganz Sachsen, überwiegend durch ehrenamtliche Mitarbeit. In unserer Geschäftsstelle werden die zugesandten Planungsunterlagen nach den Gesichtspunkten des Naturschutzes, der Landschaftsästhetik oder der Baugesetzgebung sowie des Denkmalschutzes bewertet und beurteilt. Sie können sich mit Ihren Erfahrungen in unsere Arbeit einbringen, insbesondere in den Bereichen: • Straßenbau/Infrastruktur • Hochwasserschutz • Ländliche Neuordnung • Naturschutzrechtliche Befreiungen • Planfeststellungsverfahren In diesem Arbeitsbereich werden auch ehrenamtliche Mitarbeiter für Schreibarbeiten sowie für Archivierung und Dokumentation gesucht.
Projektbeginn | 11.07.2016 |
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Projektdauer | unbegrenzt |
Ort | Dresden |
Wochenstunden | egal |
Anzahl der Freiwilligen | 4 |
Engagementbereich | Gesellschaft, Kirche, Politik, Umwelt, Natur, Denkmalpflege |
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