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Gemeindeverwaltung Coswig

Träger: Stadtverwaltung Coswig

Schulwegsicherung für Schul- und Hortkinder: Der Schulweghelfer hat die Aufgabe den Schul- bzw. Hortkindern beim Überschreiten der Fahrbahn unter Beachtung der Verkehrsvorschriften behilflich zu sein und die Verkehrsregeln zu verdeutlichen. Er ist verpflichtet, diese Aufgabe sorgfältig und zuverlässig zu erfüllen. Dazu bestehen keine hoheitlichen (z.B. polizeilichen) Befugnisse

Gemeindeverwaltung Coswig

Frau Elke Eulitz
Anschrift:
Karrasstraße 2
01640 Coswig
Telefon: 03523 66410
Telefax:
03523 66466
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