Gemeindeverwaltung Coswig
Träger: Stadtverwaltung Coswig
Schulwegsicherung für Schul- und Hortkinder: Der Schulweghelfer hat die Aufgabe den Schul- bzw. Hortkindern beim Überschreiten der Fahrbahn unter Beachtung der Verkehrsvorschriften behilflich zu sein und die Verkehrsregeln zu verdeutlichen. Er ist verpflichtet, diese Aufgabe sorgfältig und zuverlässig zu erfüllen. Dazu bestehen keine hoheitlichen (z.B. polizeilichen) Befugnisse
Gemeindeverwaltung Coswig
Frau Elke EulitzAnschrift:Karrasstraße 2
01640 CoswigTelefon: 03523 66410Telefax:
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