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Erwerbsloseninitiative Leipzig e. V.

Träger: eingetragener Verein - e. V.

Soziales Engagement, fachliche Kompetenz & diplomatisches Durchsetzungsvermögen Wir, die Erwerbsloseninitiative Leipzig, haben es zu unserer Aufgabe gemacht, Betroffene und Hilfesuchende über die umfangreichen Rechte und Pflichten aufzuklären, welche ihnen die Sozialgesetzbücher geben und auferlegen. Neben dieser Aufklärung leisten wir Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen, fachkompetente Begleitung als Beistand (§ 13 Abs. 4 SGB X) beim Gespräch mit dem Sachbearbeiter und durchsetzungsstarke Unterstützung bei der Wahrnehmung deiner Rechte im Jobcenter vor Ort. Unserer wachsende Mitgliederzahl bieten wir außerdem regelmäßige Vereinssitzungen sowie Schulungen an, in denen wir grundlegendes Wissen in den Bereichen Sozial- und Arbeitsrecht vermitteln. So wird zum Einen die fachgerechte Unterstützung von Betroffenen und Hilfesuchenden durch unsere Mitglieder gewährleistet. Zum Anderen haben Außenstehende und Nichtmitglieder bei der Teilnahme an unseren Schulungen die Möglichkeit, ihren Blickwinkel auf rechtliche Aspekte, persönliche Meinung und eigene Erfahrung vielseitig zu erweitern. Bindeglied zwischen Leistungsempfänger und Leistungsträger Die Arbeit für Sachbearbeiter im Jobcenter stapelt sich, Widerspruchsstellen und Sozialgerichte sind erheblich überlastet. Nicht selten allerdings können Fragen im Vorfeld beantwortet, Konflikte durch einfache Aufklärung beseitigt, und Gerichtsverfahren durch intensive Vermittlung verhindert werden. Durch unsere Arbeit wird genau das erreicht! Als Bindeglied zwischen dir und dem Jobcenter vermitteln wir in beide Richtungen und können so unnötige Rechtsstreite in vielen Fällen durch Aufklärung und umfangreiches Hintergrundwissen verhindern. Wir leisten Beratung in Teilbereichen des Arbeits- Familien- und Sozialrechts Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist eine Rechtsdienstleistung („jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert“) zunächst grundsätzlich Anwälten vorbehalten. Ausnahme bildet hier unter anderem die Sozialberatung durch Erwerbsloseninitiativen, sofern die Beratung unter Anleitung eines Volljuristen erfolgt (§ 6 Abs. 2 RDG). Damit ist gemeint, dass die Einweisung der Beratenden in Form von Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen sichergestellt und ein Volljurist für eventuelle Rückfragen der Berater und ggf. Lösung schwieriger Einzelfälle ansprechbar ist. Unter der Anleitung verschiedener Anwälte mit unterschiedlichen Fachqualifikationen, regelmäßiger Besuche der Seminare von Harald Thomé, Referent für Arbeitslosen- und Sozialhilferecht, sowie Selbststudium und Bildung (z. B. bei Rechtsänderungen) durch Informationsmedien wie Rundschreiben oder Online-Angeboten, garantieren wir eine fachkompetente (für unsere Vereinsmitglieder kostenfreie) Beratung eines jeden Hilfesuchenden. Außerdem stehen wir in engem Kontakt mit der Gewerkschaft der Freien Arbeiterinnen und Arbeiter Union (FAU), die uns bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten fachkompetent zur Seite steht.

Erwerbsloseninitiative Leipzig e. V.

Frau Kathrin Rösler
Anschrift:
Mockauer Straße 73
04357 Leipzig
Telefon: 017623257006
Telefax:
034126344191
Internet: [URL]

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