Förderprogramm »Wir für Sachsen«
Über dieses Programm unterstützt der Freistaat Sachsen ehrenamtlich engagierte Bürger mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung.
Voraussetzungen für die Förderung
Unter folgenden Bedingungen kann eine Förderung im Rahmen der Richtlinie beantragt und gewährt werden:
- Das bürgerschaftliche Engagement beträgt durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich.
- Die freiwillig Engagierten haben ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen.
- Die freiwillig Engagierten werden nicht für denselben Zweck bereits aus einem anderen Förderprogramm des Freistaates Sachsen oder von Dritten bezuschusst.
- Die freiwillig Engagierten sind nicht beim Projektträger im selben Tätigkeitsbereich hauptamtlich beschäftigt.
Beantragung von Fördermitteln
Antragsberechtigt sind Träger von Ehrenamtsprojekten (Projektträger). Dies sind unter anderem Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Kirchgemeinden, Stiftungen, Verbände, Vereine und andere juristische Personen (soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind) sowie Gemeinden und Gemeindeverbände. Für jeden ehrenamtlich Tätigen können Sie von 35 Euro bis zu 45 Euro monatlich erhalten.
Die Fördermittel werden von der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) über die Bürgerstiftung Dresden (Erstempfänger) an die Projektträger (Letztempfänger) ausgereicht. Anträge auf Förderung sind bis zum 31. Oktober des Vorjahres bei der Bürgerstiftung Dresden einzureichen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über ein Förderportal.
Förderportal Wir für Sachsen
Programmträger
Bürgerstiftung Dresden
Besucheradresse:Barteldesplatz 2
01309 Dresden
Telefon: 0351 31449088
oder 0351 31435599
E-Mail: team-wfs@buergerstiftung-dresden.de
Webseite: www.buergerstiftung-dresden.de