Förderprogramm »Wir für Sachsen«
Im Jahr 2020 geht das Ehrenamtsförderprogramm »Wir für Sachsen« in sein 15. Jahr. Über dieses Programm unterstützt der Freistaat Sachsen ehrenamtlich engagierte Bürger mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung. Seit 2006 hat das Land rund 104 Millionen Euro für die Umsetzung des Förderprogramms ausgegeben.
Voraussetzungen für die Förderung
Unter folgenden Bedingungen kann eine Förderung im Rahmen der Richtlinie beantragt und gewährt werden:
- Das bürgerschaftliche Engagement beträgt durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich.
- Die freiwillig Engagierten haben ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen.
- Die freiwillig Engagierten werden nicht für denselben Zweck bereits aus einem anderen Förderprogramm des Freistaates Sachsen oder von Dritten bezuschusst.
Beantragung von Fördermitteln
Antragsberechtigt sind Träger von Ehrenamtsprojekten (Projektträger). Dies sind unter anderem Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Kirchgemeinden, Stiftungen, Verbände und Vereine (soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind) sowie Gemeinden und Gemeindeverbände. Für jeden ehrenamtlich Tätigen können Sie maximal 40 Euro monatlich erhalten. Pro Jahr können maximal elf Monatspauschalen gewährt werden.
Die Fördermittel werden von der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) über die Bürgerstiftung Dresden (Erstempfänger) an die Projektträger (Letztempfänger) ausgereicht. Anträge auf Förderung sind bis zum 31. Oktober des Vorjahres bei der Bürgerstiftung Dresden einzureichen.
Bürgerstiftung Dresden

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