Hauptinhalt

Freiwilligendienste

Vier junge Menschen pflanzen einen Baum auf einem sonst trockenen Feld. © oleg66/istockphoto.com

Freiwilligendienste stellen eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements dar – nicht nur für Jugendliche. Sie sind eine Möglichkeit, für einen bestimmten Zeitraum in sozialen, ökologischen oder anderen Einrichtungen tätig zu werden, Erfahrungen zu sammeln und Kontakte zu knüpfen.
Möglichkeiten bestehen unter anderem:

  • in Kindertages- und Jugendeinrichtungen,
  • in Alten- und Pflegeheimen,
  • in Krankenhäusern und Behinderteneinrichtungen,
  • im Natur- und Umweltschutz
  • in der Kultur,
  • in der Denkmalpflege,
  • in der Politik
  • und im Sport.

Fachstelle Freiwilligendienste in Sachsen

Logo "Engagiert dabei"

Informationsheft zu den Freiwilligendiensten

Titelsseite der Broschüre "Zeit, das Richtige zu tun."

Zeit, das Richtige zu tun

Freiwillig engagiert in Deutschland - Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr

Herausgeber

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ein Freiwilliges Soziales Jahr ist ein gesetzlich geregelter Freiwilligendienst für junge Menschen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Das FSJ beginnt in der Regel am 1. September und endet am 31. August des Folgejahres. Der freiwillige Dienst wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohl-orientierten Einrichtungen geleistet. Dies sind insbesondere Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, der Kinder- und Jugendhilfe oder der Gesundheitspflege. Im Rahmen spezieller FSJ-Projekte kann er aber auch in den Bereichen Kultur, Denkmalpflege, Politik, Sport oder Pädagogik geleistet werden.

Das FSJ wird in Sachsen seit 1992 durchgeführt und vom Land als besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements gefördert. Es soll bei jungen Menschen die Bereitschaft zu gemeinnützigem Handeln fördern, ein Verständnis für soziale Fragen entwickeln und ihre Verantwortungsbereitschaft stärken.

Für Ihren Dienst als Freiwilliger erhalten Sie keinen Lohn sondern ein Taschengeld. Dieses beträgt mindestens 150 Euro im Monat. Unterkunft und Verpflegung werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt; ist dies nicht möglich, erhalten Sie hierfür eine pauschale Erstattung.

Während eines zwölfmonatigen FSJ werden Ihnen insgesamt 25 Bildungstage angeboten. Die Teilnahme an den Seminaren ist Pflicht und gilt als Dienstzeit. An der Gestaltung der Seminare sollen Sie aktiv mitwirken.

Für die Dauer des FSJ steht Ihnen eine pädagogische Fachkraft des FSJ-Trägers als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wenn Sie sich für ein FSJ interessieren, einen FSJ-Platz suchen oder als Einrichtung Interesse am Einsatz von Freiwilligen haben, wenden Sie sich bitte an die in Sachsen zugelassenen Träger. Diese sind für die Durchführung des FSJ verantwortlich und an die rechtlichen Regelungen des Landes und des Bundes gebunden. Sie organisieren die Dienste in den Einsatzstellen, gewährleisten die Gesamtfinanzierung und die pädagogische Begleitung der Freiwilligen. Unabhängig von ihrem Sitz bieten viele Träger auch überregional Plätze an.

Einheitliche Bewerbungsfristen gibt es nicht, jedoch sollten Bewerbungen bis zum 31. März bei dem gewünschten Träger vorliegen.

Weitere Informationen

Rechtsvorschriften

Ein Freiwilliges Ökologisches Jahr ist ein gesetzlich geregelter Freiwilligendienst für junge Menschen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Ein FÖJ beginnt in der Regel am 1. September und endet am 31. August des Folgejahres. Der freiwillige Dienst wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in geeigneten Stellen und Einrichtungen geleistet, die im Bereich des Natur- und Umweltschutzes einschließlich der Bildung zur Nachhaltigkeit tätig sind.

Das FÖJ wird in Sachsen seit 1993 durchgeführt und vom Land als besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements gefördert. Es soll bei jungen Menschen die Bereitschaft zu gemeinnützigem Handeln fördern, ein Verständnis für Fragen des Natur- und Umweltschutzes sowie der nachhaltigen Entwicklung stärken.

Für Ihren Dienst als Freiwilliger erhalten Sie keinen Lohn sondern ein Taschengeld. Dieses beträgt 150 Euro im Monat. Unterkunft und Verpflegung werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt; ist dies nicht möglich, erhalten Sie hierfür eine pauschale Erstattung.

Während eines zwölfmonatigen FÖJ werden Ihnen insgesamt 25 Bildungstage angeboten. Die Teilnahme an diesen Seminaren ist Pflicht und gilt als Dienstzeit. An der Gestaltung der Seminare sollen Sie aktiv mitwirken.

Für die Dauer des FÖJ steht Ihnen eine pädagogische Fachkraft des FÖJ-Trägers als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wenn Sie sich für ein FÖJ interessieren, Sie einen FÖJ-Platz suchen oder als Einrichtung Interesse am Einsatz von Freiwilligen haben, können Sie sich an die in Sachsen zugelassenen FÖJ-Träger wenden. Diese sind für die Durchführung des FÖJ verantwortlich und an die rechtlichen Regelungen des Landes und des Bundes gebunden. Sie organisieren die Dienste in den Einsatzstellen, gewährleisten die Gesamtfinanzierung und die pädagogische Begleitung der Freiwilligen. Unabhängig von ihrem Sitz bieten viele Träger auch überregional Plätze an.

Einheitliche Bewerbungsfristen gibt es nicht, jedoch sollten Bewerbungen bis zum 31. März bei dem gewünschten Träger vorliegen.

Weitere Informationen

Rechtsvorschriften

Im Freistaat Sachsen wird auch der Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG) durchgeführt. Im Rahmen des FdaG Sachsen bieten sächsische Träger Freiwilligenplätze in gemeinwohlorientierten Einrichtungen an, deren Schwerpunkt insbesondere auf sozialen, kulturellen oder ökologischen Arbeitsfeldern liegt, zum Beispiel:

  • Krankenhäuser,
  • Einrichtungen für behinderte oder psychisch kranke Menschen,
  • Begegnungsstätten oder Pflegeheime,
  • Familienzentren,
  • Kindertagesstätten,
  • kulturelle oder Bildungseinrichtungen,
  • Kirchgemeinden,
  • Umweltschutzverbände,
  • Projekte für Erwerbslose, Migranten und andere.

Der FdaG Sachsen richtet sich an Menschen, die in Übergangssituationen leben, sich neu orientieren möchten und ggf. noch wenig Erfahrung mit freiwilligem Engagement haben. Durch das Ausprobieren freiwilliger Tätigkeit im Rahmen eines niedrigschwelligen Freiwilligendienstes können soziale Kontakte entstehen, neue Erfahrungen in der Arbeitswelt erworben und die eigene Lebensqualität verbessert werden.

Weitere Informationen

Rechtsvorschriften

Der Bundesfreiwilligendienst steht Männern und Frauen jedes Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen. Sofern Freiwillige älter als 27 Jahre sind, ist auch ein Teilzeitmodell von mehr als 20 Wochenstunden möglich.

Mit dem Wegfall des Zivildienstes trat der Bundesfreiwilligendienst ab dem 1. Juli 2011 neben das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Die Dienste werden dabei weitgehend ähnlich ausgestaltet, oft gemeinsam durchgeführt und verwaltet. Das entsprechende Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst trat am 3. Mai 2011 in Kraft.

Mit dem Bundesfreiwilligendienst bietet die Bundesregierung über 35.000 Männern und Frauen pro Jahr die Möglichkeit zum Einsatz. Damit steht auf Bundesebene auch für ältere Menschen ein attraktives Angebot bereit, die sich in einem Freiwilligendienst engagieren möchten.

Weitere Informationen

Rechtsvorschriften

zurück zum Seitenanfang