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Versicherungsschutz für ehrenamtlich Engagierte

Im Vordergrund ist ein blaues Schutzschild mit einem blauen Häkchen zu sehen, im Hintergrund verschwommen ein Mann. © Vege/fotolia.de

Wenn Sie sich für freiwilliges Engagement entscheiden, sollten Sie vor Beginn Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit abklären, in welchem Umfang Versicherungsschutz gewährleistet ist. Bürgerschaftliches Engagement kann mitunter mit Risiken verbunden sein, beispielsweise mit Unfällen, für die Sie als Engagierte haften. Daher bedarf es für alle, die sich freiwillig engagieren, eines ausreichenden Versicherungsschutzes.

Versicherungen durch den Freistaat Sachsen

Der Freistaat Sachsen hat Landessammelversicherungsverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung für Engagierte abgeschlossen, die sonst keinen Schutz genießen würden. Im Schadensfall oder bei Fragen zum Versicherungsschutz wenden Sie sich bitte an den betreuenden Versicherungsdienst: Ecclesia Versicherungsdienst GmbH.

Ecclesia Versicherungsdienst GmbH

Besucheradresse:
Klingenbergstraße 4
32758 Detmold

Telefon: 05231 6036112

Telefax: 05231 603197

E-Mail: ehrenamt@ecclesia.de

Webseite: http://www.ecclesia.de

Unfallversicherung

Durch die Gesetzliche Unfallversicherung werden Schäden abgedeckt, wenn Sie wie folgt bürgerschaftlich engagiert sind:

  • im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege,
  • für Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder deren Verbände oder Arbeitsgemeinschaften,
  • für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften,
  • für Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskurse und ähnliche Einrichtungen, Kindertageseinrichtungen, allgemein- oder berufsbildende Schulen sowie Hochschulen,
  • im Zivil- und Katastrophenschutz,
  • als Unglückshelfer/Lebensretter,
  • als Blut-/Organspender,
  • bei persönlichem Einsatz bei der Verfolgung oder Festnahme einer Person, die einer Straftat verdächtig ist oder zum Schutz eines widerrechtlich Angegriffenen,
  • in Berufsverbänden der Landwirtschaft sowie
  • in Unternehmen, die zur Sicherung, Überwachung oder Förderung der Landwirtschaft überwiegend beitragen.

Des Weiteren bietet in Einzelfällen die gesetzliche und die private Versicherung Schutz. In der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) sind Personen – ohne eigene Beitragszahlung – in den Unfallversicherungsschutz einbezogen. Weiterführende Informationen hierzu erhalten Sie auch bei der Unfallkasse Sachsen.

Wenn Sie sich für andere private Einrichtungen bzw. Träger, wie zum Beispiel Sportvereine, Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände ehrenamtlich engagieren, unterliegen Sie grundsätzlich nicht dem Schutz der GUV. Dann empfiehlt sich eine private Absicherung gegen das Risiko eines Unfalls. Diese kann sowohl durch den Träger als Gruppenunfallversicherung als auch durch Sie selbst mit einer privaten Unfallversicherung erfolgen.

Logo Unfallkasse Sachsen

Unfallkasse Sachsen

Besucheradresse:
Rosa-Luxemburg-Str. 17a
01662 Meißen

Telefon: 03521 7240

Webseite: www.unfallkassesachsen.de

Logo der VBG

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) gesetzliche Unfallversicherung

Besucheradresse:
Massaquoipassage 1
22305 Hamburg

Telefon: 040 51460

E-Mail: kundendialog@vbg.de

Webseite: www.vbg.de

Rechtsgrundlage:

Haftpflichtversicherung

Für Fragen der Haftungsrisiken gelten die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der privilegierten Arbeitnehmerhaftung auch für das Verhältnis zwischen Trägern und bürgerschaftlich Engagierten. Für Schäden, die Dritten zugefügt werden, bedeutet das konkret:

  • Bei leichter Fahrlässigkeit: Bürgerschaftlich Engagierte haften gegenüber den Trägern überhaupt nicht.
  • Bei grober Fahrlässigkeit: Bürgerschaftlich Engagierte haften in der Regel voll.
  • Bei normaler oder mittlerer Fahrlässigkeit: Bürgerschaftlich Engagierte und Träger haften anteilig je nach den Umständen des Einzelfalls in Höhe einer bestimmten Quote.

Diese Grundsätze gelten auch, wenn ein Engagierter – ohne Beteiligung eines Dritten – dem Träger während seiner Tätigkeit einen Schaden zufügt. Daher wird grundsätzlich zur Absicherung des Haftungsrisikos bei grober und mittlerer Fahrlässigkeit der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen.

Dies sollte sinnvollerweise in erster Linie eine Angelegenheit der Vereine und Organisationen sein, die bürgerschaftliches Engagement organisieren. Die Haftpflichtrisiken von Engagierten können auch durch deren private Haftpflichtversicherung mit abgedeckt sein. Es wird daher empfohlen, bei der Haftpflichtversicherung beziehungsweise der jeweiligen Organisation zu erfragen, ob und inwieweit für dieses Risiko tatsächlich auch ein Versicherungsschutz besteht.

Unfallversicherung im Ehrenamt

Titelbild "Zu Ihrer Sicherheit"

Zu Ihrer Sicherheit: Unfallversichert im Ehrenamt

Ehrenamtliches Engagement muss sicher sein - vor allem für die, die hier aktiv werden.Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber den Unfallschutz für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger in den letzten Jahren stetig verbessert.

Herausgeber

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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