Sächsische Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO)
Die Sächsische Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO) regelt die finanzielle Förderung sozialer Projekte durch den Freistaat Sachsen an Kommunen. Die Verordnung ermöglicht den Kommunen eine flexible Verwendung der Mittel für soziale Zwecke wie Pflege, bürgerschaftliches Engagement, Gesundheit, Psychiatrie/Suchthilfe, Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Seniorenarbeit sowie Kinder- und Jugendhilfe.
Im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements werden drei Budgets zur Verfügung gestellt:
Kommunales Ehrenamtsbudget
Ziel der Förderung aus dem kommunalen Ehrenamtsbudget ist die Unterstützung der Landkreise und Kreisfreien Städte in Sachsen bei der Würdigung, Anerkennung und Weiterentwicklung des freiwilligen, ehrenamtlichen Engagements in der jeweiligen Region. Über die Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB) erhält jeder Landkreis bzw. jede Kreisfreie Stadt eine pauschalierte zweckgebundene Zuweisung in Höhe von 150.000 Euro pro Jahr.
Förderung der Arbeit von Selbsthilfegruppen
Gefördert werden Maßnahmen zur Unterstützung von Selbsthilfegruppen in den Bereichen gesundheitliche und soziale Selbsthilfe, deren Mitglieder sich bürgerschaftlich und unentgeltlich engagieren. Gefördert werden Gruppen von mindestens sechs Betroffenen oder deren Angehörigen, die regelmäßig zur Bearbeitung und Bewältigung einer gemeinsamen Problemlage zusammenkommen. Über die Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB) erhält jeder Landkreis bzw. jede Kreisfreie Stadt unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl eine pauschalierte zweckgebundene Zuweisung pro Jahr. Selbsthilfegruppen reichen bei diesen ihre Anträge ein.
Kommunales Bürgerbudget
Über das kommunale Bürgerbudget werden Maßnahmen gefördert, die im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsverfahrens hierfür ausgewählt wurden.
Zur Rechtsgrundlage
- Sächsische Kommunalpauschalenverordnung auf REVOSax Hier gelangen Sie zur Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO) auf REVOSax.