Förderrichtline zur Förderung des Gesellschaftlichen Zusammenhalts (FRL GeZus)
Über die Förderrichtlinie zur Förderung des Gesellschaftlichen Zusammenhalts (kurz: Förderrichtlinie »Gesellschaftlicher Zusammenhalt« oder FRL GeZuS) unterstützt das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt Vorhaben, die Engagement, Teilhabe und soziale Verantwortung stärken und nachhaltig wirksame Netzwerke im Freistaat etablieren. Gefördert werden sowohl konkrete Projekte als auch Strukturen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt langfristig sichern und weiterentwickeln sollen. Über die verschiedenen Fördergegenstände der Förderrichtlinie stärkt der Freistaat Sachsen den gesellschaftlichen Zusammenhalt auf vielfältige Weise und unterstützt damit auch das bürgerschaftliche Engagement in Sachsen.
Auf diesen Seiten finden Sie wichtige Informationen zu den Fördergegenständen, den Zuwendungsvoraussetzungen, den Antragsfristen sowie den geförderten Strukturen und Projekten.
Übersicht über die Fördergegenstände
Über die Förderrichtlinie wird die Umsetzung des Ehrenamtsförderprogramms »Wir für Sachen« ermöglicht. Darüber wird das ehrenamtliche Engagement insbesondere in den Bereichen Soziales, Umwelt, Musik, Kultur und Sport von Personen, die sich in einem Projekt ehrenamtlich engagieren, gefördert. Ziel der Förderung ist die Anerkennung, Stärkung und Weiterentwicklung des Ehrenamts. Über das Programm unterstützt der Freistaat Sachen seit 2006 ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung. Weiterlesen
Im Rahmen des Fortbildungs-Förderprogramms wird über die Förderrichtlinie die Qualifizierung ehrenamtlich tätiger Personen unterstützt. Gefördert werden bis zu vier Gesamtprojekte aus Maßnahmen zur regionalen Bedarfsermittlung, Organisation und Durchführung von fach- und sachbezogener Fortbildung für ehrenamtlich tätige Personen sowie Beratungsangeboten für Vereine und Initiativen. Die Gesamtprojekte beziehen sich auf je eine der folgenden vier Regionen des Freistaats Sachsen: Südwestsachsen, Nordsachsen, Mittelsachsen, Ostsachsen. Weiterlesen
Außerdem wird über die Förderrichtlinie auch die Engagementstiftung Sachsen gefördert. Die Engagementstiftung Sachsen ist eine landesweit agierende, privatrechtliche Stiftung, die sich dauerhaft der Stärkung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements mit einem generationenübergreifenden Ansatz im Freistaat Sachsen widmet. Zu den Wirkungsbereichen der Engagementstiftung Sachsen gehören beispielsweise Bürgerschaftliches Engagement, Junges Engagement und Selbsthilfe. Weiterlesen
Darüber hinaus werden Modellprojekte in den Bereichen bürgerschaftliches Engagement und soziales Engagement gefördert. Modellprojekte sind Maßnahmen, die einem zeitlich befristeten Ausprobieren neuer Lösungswege dienen. Zugleich werden Projekte von besonderem sozialpolitischen Interesse ermöglicht. Dazu gehören Maßnahmen, die von überregionaler Bedeutung und besonderem sozialpolitischen Interesse sind, Maßnahmen, die sich bereits als innovatives Vorhaben bewährt haben, und investive Maßnahmen mit Bezug zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Weiterlesen
Weiterhin werden über den Fördergegenstand »Erinnerungskultur« die Erforschung, Aufarbeitung und Bekanntmachung von staatlichem Unrecht, das in der Vergangenheit auf dem Gebiet des heutigen Freistaats Sachsen geschehen ist, unterstützt. Auch die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege werden bei deren satzungsmäßigen und zivilgesellschaftlichen Aufgaben im Freistaat Sachsen durch die Förderrichtlinie unterstützt.
Zur Rechtsgrundlage
- Förderrichtlinie auf REVOSax Hier gelangen Sie zur Förderrichtlinie »Gesellschaftlicher Zusammenhalt« (FRL GeZus) auf REVOSax.
Zum Förderportal
- Förderportal der FRL GeZus Hier gelangen Sie zum Förderportal der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB).