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Modellprojekte und Projekte von besonderem sozialpolitischen Interesse

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    Über die Förderrichtlinie zur Förderung des Gesellschaftlichen Zusammenhalts (FRL GeZuS) fördert der Freistaat Sachsen unter anderem auch Modellprojekte in den Bereichen bürgerschaftliches Engagement und soziales Engagement. Zugleich werden Projekte von besonderem sozialpolitischen Interesse ermöglicht.

     

    Modellprojekte

    Modellprojekte sind Maßnahmen, die einem zeitlich befristeten Ausprobieren neuer Lösungswege mit dem Zweck dienen, diese auf weitere Anwendungsfälle zu übertragen. Modellprojekte sind gekennzeichnet durch die Merkmale Erprobung und Weiterentwicklung.

    Ziel der Förderung von Modellprojekten des bürgerschaftlichen Engagements ist die Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements. Dazu sollen inhaltliche Konzeptionen entwickelt und erprobt werden, die das Interesse an einem aktiven Engagement steigern und die Engagementquote im Freistaat Sachsen erhöhen.

    Gefördert werden Modellprojekte des bürgerschaftlichen Engagements

    • zur Erforschung, Weiterentwicklung und Neustrukturierung des bürgerschaftlichen Engagements sowie zur Erprobung von Methoden und Konzeptionen,
    • zur gezielten Verbesserung des Fortbildungsangebots,
    • zur Beratung und Begleitung von kleinen beziehungsweise im Aufbau befindlichen Vereinen und Initiativen,
    • zur Beratung und Vermittlung von an bürgerschaftlichem Engagement beziehungsweise am Ehrenamt interessierten Personen,
    • zur übergreifenden Öffentlichkeitsarbeit, Messen und Fachveranstaltungen sowie
    • Maßnahmen zur Gewinnung von mehr bürgerschaftlich engagierten Personen im Freistaat Sachsen.

    Ziel der Förderung von Modellprojekte im sozialen Bereich ist es, innovative Maßnahmen der gemeinwohlorientierten Arbeit mit herausgehobener und zukunftsorientierter Bedeutung zu unterstützen. Es soll aktuellen Herausforderungen und Handlungsbedarfen begegnet werden.

    Gefördert werden Modellprojekte im sozialen Bereich

    • zur Analyse von länger bestehenden Problemlagen,
    • zur Erforschung, Weiterentwicklung oder gegebenenfalls Neustrukturierung gemeinwohlorientierter Arbeit und
    • zur Entwicklung und Umsetzung neuer Ansätze zur Lösung aktueller Problemlagen.

    Eine Antragstellung ist nur nach einer Förderbekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt möglich.

     

    Projekte von besonderem sozialpolitischen Interesse

    Ziel der Förderung ist die Unterstützung und Ermöglichung von Projekten, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und die Beteiligung an gemeinwohlorientierten Anliegen fördern.

    Gefördert werden

    • Maßnahmen, die von überregionaler Bedeutung und besonderem sozialpolitischen Interesse sind,
    • Maßnahmen, die sich im Rahmen eines innovativen Vorhabens als Modellprojekt bewährt haben,
    • investive Maßnahmen mit Bezug zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

    Eine Antragstellung ist bis zum 30. September (Beginn der Vorhaben in der ersten Jahreshälfte des Folgejahres) und bis zum 31. März (Beginn der Vorhaben in der zweiten Jahreshälfte des laufenden Jahres) möglich.

     

    Der Freistaat Sachsen unterstützt das Engagement der Tafeln auf vielfältige Weise. Seit dem Jahr 2017 auch über die Förderrichtlinie zur Förderung des Gesellschaftlichen Zusammenhalts (FRL GeZuS) investiv. Seitdem konnten rund 2,5 Millionen Euro für kleinere bauliche Maßnahmen der Sanierung und Modernisierung, für Neu- und Ersatzanschaffungen von Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie für notwendige Fahrzeuge und Transportmittel bewilligt werden.

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