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Programm »Wir für Sachsen«

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    Über die Förderrichtlinie zur Förderung des Gesellschaftlichen Zusammenhalts (FRL GeZuS) wird die Umsetzung des Ehrenamtsförderprogramms »Wir für Sachen« ermöglicht. Darüber wird das ehrenamtliche Engagement insbesondere in den Bereichen Soziales, Umwelt, Musik, Kultur und Sport von Personen, die sich in einem Projekt ehrenamtlich engagieren, gefördert. Ziel der Förderung ist die Anerkennung, Stärkung und Weiterentwicklung des Ehrenamts. Über das Programm unterstützt der Freistaat Sachen seit 2006 ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung.

    Im Jahr 2025 wurden mehr als 26.300 ehrenamtlich Engagierte in 5.595 Projekten gefördert. Auch in diesem Jahr wird das erfolgreiche Programm fortgeführt – ein wichtiges Signal der Anerkennung und Unterstützung für den unverzichtbaren Beitrag, den freiwillig Engagierte in Sachsen leisten. Aus dem sächsischen Landeshaushalt werden in 2026 für das Programm 11 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Dadurch werden voraussichtlich über 26.000 Ehrenamtliche eine monatliche Aufwandsentschädigung von 40 Euro erhalten können.

    Für die Umsetzung des Förderprogramms ist zentral für Sachsen die Bürgerstiftung Dresden zuständig. Die Kontaktdaten der Bürgerstiftung Dresden finden Sie hier.

     

    Voraussetzungen für die Förderung

    Eine pauschale Aufwandsentschädigung kann unter folgenden Bedingungen beantragt und gewährt werden:

    • Das bürgerschaftliche Engagement beträgt durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich.
    • Die freiwillig Engagierten haben ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen.
    • Die freiwillig Engagierten werden nicht für denselben Zweck bereits aus einem anderen Förderprogramm des Freistaates Sachsen oder von Dritten bezuschusst.
    • Die freiwillig Engagierten sind nicht beim Projektträger im selben Tätigkeitsbereich hauptamtlich beschäftigt

    Beantragung der Förderung

    Antragsberechtigt sind die Träger von Ehrenamtsprojekten. Dies sind unter anderem Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Kirchgemeinden, Stiftungen, Verbände, Vereine und andere juristische Personen (soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind) sowie Gemeinden und Gemeindeverbände. Für jeden ehrenamtlich Tätigen können Sie unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Landesmittel und der Anzahl bewilligungsreifer Anträge bis zu 40 Euro monatlich erhalten. 

    Die Fördermittel werden von der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) über die Bürgerstiftung Dresden (Erstempfänger) an die Projektträger (Letztempfänger) ausgereicht. Anträge auf Förderung sind bis zum 31. Oktober des Vorjahres bei der Bürgerstiftung Dresden einzureichen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Förderportal

    Unter Vorsitz von Sozialministerin Petra Köpping berät und verabschiedet der für das Förderprogramm zuständige Beirat jährlich Grundsätze und Empfehlungen für die Förderung. Die Mitglieder des Beirats sind: 

    • Mechthild Gatter, Caritasverband Bistum Dresden-Meißen e.V.
    • Felix Hitzig, Mitglied des Sächsischen Landtag
    • Anja Kösler, Sächsischer Literaturrat e.V.
    • Steffen Richter, Landessportbund Sachsen e.V.
    • Jost Rothe, Kinder- und Jugendring Sachsen e.V.
    • Doreen Schwietzer, Mitglied des Sächsischen Landtag
    • Rick Ulbricht, Mitglied des Sächsischen Landtag
    • Joachim Wilzki, Ehrenamtsakademie der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens

    Anschließend werden die zur Förderung vorgesehenen Projekte in den Landkreisen und Kreisfreien Städten beraten, bevor die Bürgerstiftung Dresden die entsprechenden Bewilligungsschreiben an die Vereine und Verbände versendet.

     

    Informationen zum Verfahren

    Zum Förderportal

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