Aktuelles
Programm der Sächsischen Ehrenamtskarte wird fortgeführt
Mit Beginn des Jahres 2025 startete die nunmehr 6. Auflage der Sächsischen Ehrenamtskarte. Die neuen Karten sind gültig bis zum 31.12.2027. Sie gelten landesweit für alle angebotenen Vergünstigungen.
Als Voraussetzung für den Erhalt der Ehrenamtskarten gilt weiterhin ein Mindestalter von 14 Jahren, ein bisheriges Engagement von mindestens zwei Jahren, eine ehrenamtliche Tätigkeit von durchschnittlich mindestens drei Stunden pro Woche sowie ein Wohnsitz bzw. Engagement im Freistaat Sachsen.
In Sachsen beteiligen sich derzeit 250 Städte und Gemeinden an der Ausgabe der Sächsische Ehrenamtskarte.
Ehrenamtsempfang im Sächsischen Landtag
Das vielfältige Engagement von Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen wird jährlich mit dem Ehrenamtsempfang gewürdigt, der zeitlich nah zum Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember jeden Jahres liegt. So konnten auch in diesem Jahr Engagierte im Sächsischen Landtag mit einer Urkunde für ihre Arbeit gewürdigt werden. Ausgezeichnet wurden Ehrenamtliche u .a. aus den Bereichen der Betreuung von Kindern mit Migrationshintergrund, diverser Sport- und Heimatvereine sowie des Katastrophenschutzes. In diesem Jahr konnten ferner auch Ehrenamtliche aus den Bereichen der Trauerbegleitung, der Krisenintervention und des Tierschutzes eine Würdigung erhalten.
Sozialministerin Petra Köpping: „Es ist mir eine große Freude, heute ganz viele wichtige Menschen aus Sachsen im Landtag begrüßen und würdigen zu dürfen. Denn sie alle setzen sich dafür ein, dass es in unserem Freistaat ein gutes Miteinander gibt. Sie verbinden die Menschen miteinander. Neben dem persönlichen Einsatz jeder und jedes Einzelnen braucht es dafür Anerkennung, Respekt und Wertschätzung. Und natürlich auch Unterstützung. Deshalb steht das Sozialministerium seit jeher fest an der Seite der Ehrenamtlichen und unterstützt auf vielen Wegen ihr vielfältiges Engagement. Mir persönlich ist es ganz wichtig, dass wir diese Unterstützung auch in Zukunft leisten werden. Denn der unermüdliche Einsatz der Engagierten trägt ganz wesentlich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Dafür gebührt Allen unser großer Dank!“
Sachsensommer 2024 war ein Erfolg
Vom 1. Juni bis zum 30. September 2024 konnten sich junge Menschen im Alter von 16 bis 21 Jahren für einen Einsatz in einer gemeinwohlorientierten Einrichtung bei der Engagementstiftung Sachsen melden und ein Kurzzeit-Engagement absolvieren – den »Sachsensommer«. Rund 100 Jugendliche und junge Erwachsene nutzten in diesem Jahr das Angebot. Sie konnten so einen Einblick in neue Tätigkeitsfelder erhalten und nützliche Erfahrungen zur beruflichen Orientierung sammeln. Wie Auswertungsgespräche mit den Teilnehmern ergeben haben, wurde der »Sachsensommer« als sehr abwechslungsreich bewertet. Oftmals war neben dem Erhalt einer Aufwandsentschädigung auch das Engagement für die Gesellschaft eine wichtige Motivation. Nach dem Start im Jahr 2023 fällt das Fazit des »Sachsensommers« weiterhin positiv aus. Sozialministerin Petra Köpping erklärte: »Ich freue mich, dass sich das neue Format erfolgreich etabliert hat. Mein Dank gilt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie den Einsatzstellen, die den jungen Menschen die Gelegenheit zum Ausprobieren gegeben haben. Nicht zuletzt danke ich der Engagementstiftung Sachsen, die das Programm umgesetzt hat.« Und so denkt man bei der Engagementsitfung Sachsen bereits im Winter an den nächsten »Sachsensommer«.
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10 Jahre FdaG in Sachsen
Seit nunmehr zehn Jahren wird in Sachsen der Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG) als ein besonderes Format der Freiwilligendienste angeboten und gefördert. Mit dem FdaG soll die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen gefördert werden, die sich in einer besonderen persönlichen oder beruflichen Übergangssituation befinden. Ziel des FdaG ist es, dass die Freiwilligen durch ihren Dienst in sozialen und gemeinwohlorientierten Einrichtungen neue Erfahrungen für die weitere berufliche Entwicklung sammeln und zugleich einen Beitrag für die Gesellschaft leisten.
Die pädagogische Begleitung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt durch Fachkräfte der in den einzelnen Regionen Sachsens zugelassenen FdaG-Träger.
Der FdaG ist ein Angebot für Menschen jeden Alters. Voraussetzung ist jedoch die Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. die Erfüllung der Schul- bzw. Berufsschulpflicht. Der Dienst dauert mindestens sechs Monate, die Dienstzeit beträgt mindestens acht und maximal zwanzig Stunden pro Woche. Für ihren Einsatz erhalten die Freiwilligen im FdaG einen Barbetrag. Gegenwärtig leisten 164 Freiwillige einen FdaG in Sachsen.
Verleihung der Annen-Medaille 2024
Seit mehr als zwanzig Jahren schon zeichnet der Freistaat mit der Annen-Medaille Menschen aus, die sich in überdurchschnittlicher Weise für das Gemeinwesen in Sachsen einsetzen, die mit ihrem Engagement andere Mitbürgerinnen und Mitbürger begeistern und inspirieren, ihnen helfen, sie unterstützen und fördern.
Sozialministerin Petra Köpping hat am 24. September 2024 im Rahmen einer Festveranstaltung in Dresden die Annen-Medaille 2024 an 20 Bürgerinnen und Bürger verliehen.
»Ich sehe jeden Tag, dass Menschen in Sachsen einfach ‚machen‘. Sie sind oft still, erzeugen keine Aufreger und finden deswegen oft nicht ihre verdiente Anerkennung. Dabei sind es genau diese Menschen, die mit ihrem Engagement unsere Gesellschaft tragen und deren Geschichten wir sehen und zeigen müssen. «, sagte Sozialministerin Petra Köpping anlässlich der Verleihung der Annen-Medaille.