Aktuelles
Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche
Wie in den Vorjahren können bis zum 31. Oktober 2024 Vereine, Verbände, Kommunen, Stiftungen, Kirchgemeinden, Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie andere juristische Personen für ihre Ehrenamtlichen die Zahlung von Aufwandsentschädigungen für das Jahr 2025 beantragen.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über ein Förderportal bei der Bürgerstiftung Dresden, die das Programm "Wir für Sachsen" zentral umsetzt.
Voraussetzung ist, dass sich die Ehrenamtlichen durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich engagieren, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben, nicht für denselben Zweck bereits aus einem anderen Förderprogramm des Freistaates Sachsen oder von Dritten bezuschusst werden und nicht beim Projektträger im selben Tätigkeitsbereich hauptamtlich beschäftigt sind.
10 Jahre FdaG in Sachsen
Seit nunmehr zehn Jahren wird in Sachsen der Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG) als ein besonderes Format der Freiwilligendienste angeboten und gefördert. Mit dem FdaG soll die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen gefördert werden, die sich in einer besonderen persönlichen oder beruflichen Übergangssituation befinden. Ziel des FdaG ist es, dass die Freiwilligen durch ihren Dienst in sozialen und gemeinwohlorientierten Einrichtungen neue Erfahrungen für die weitere berufliche Entwicklung sammeln und zugleich einen Beitrag für die Gesellschaft leisten.
Die pädagogische Begleitung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt durch Fachkräfte der in den einzelnen Regionen Sachsens zugelassenen FdaG-Träger.
Der FdaG ist ein Angebot für Menschen jeden Alters. Voraussetzung ist jedoch die Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. die Erfüllung der Schul- bzw. Berufsschulpflicht. Der Dienst dauert mindestens sechs Monate, die Dienstzeit beträgt mindestens acht und maximal zwanzig Stunden pro Woche. Für ihren Einsatz erhalten die Freiwilligen im FdaG einen Barbetrag. Gegenwärtig leisten 164 Freiwillige einen FdaG in Sachsen.
Verleihung der Annen-Medaille 2024
Seit mehr als zwanzig Jahren schon zeichnet der Freistaat mit der Annen-Medaille Menschen aus, die sich in überdurchschnittlicher Weise für das Gemeinwesen in Sachsen einsetzen, die mit ihrem Engagement andere Mitbürgerinnen und Mitbürger begeistern und inspirieren, ihnen helfen, sie unterstützen und fördern.
Sozialministerin Petra Köpping hat am 24. September 2024 im Rahmen einer Festveranstaltung in Dresden die Annen-Medaille 2024 an 20 Bürgerinnen und Bürger verliehen.
»Ich sehe jeden Tag, dass Menschen in Sachsen einfach ‚machen‘. Sie sind oft still, erzeugen keine Aufreger und finden deswegen oft nicht ihre verdiente Anerkennung. Dabei sind es genau diese Menschen, die mit ihrem Engagement unsere Gesellschaft tragen und deren Geschichten wir sehen und zeigen müssen. «, sagte Sozialministerin Petra Köpping anlässlich der Verleihung der Annen-Medaille.