Aktuelles
Sachsensommer 2025 startet
Im Zeitraum vom 1. Juni 2025 bis zum 30. September 2025 können Jugendliche im Alter zwischen 16 und 21 Jahren ein freiwilliges Praktikum leisten - den Sachsensommer. Der Einsatz erfolgt vor allem in gemeinwohlorientierten Einsatzstellen, zum Beispiel in der Kultur, im Sport, in der Kindertagesbetreuung oder in Pflegeeinrichtungen. Der Sachsensommer bietet Gelegenheit, sich auszuprobieren, Erfahrungen zur beruflichen Orientierung zu sammeln und sich für das Gemeinwohl zu engagieren. Je nach erbrachten Stunden (fünf bzw. sechs Stunden pro Tag) gibt es dafür ein Taschengeld in Höhe von bis zu 200 Euro bzw. 250 Euro im Monat.
Das Projekt wird wie im Vorjahr von der Engagementstiftung Sachsen umgesetzt, Bewerbungen von Jugendlichen oder weiteren Einsatzstellen sind unter www.sachsensommer.de möglich.
Engagementstiftung Sachsen hat neuen Geschäftsführer
Mit Prof. Dr. Christoph Scholz hat die Engagementstiftung Sachsen seit dem 1. Februar 2025 einen neuen Geschäftsführer. Zentrales Anliegen des Vorstandes und des neuen Geschäftsführers (Bildmitte) ist die Weiterentwicklung der Stiftung und ihre stärkere Wahrnehmung in der Öffentlichkeit.
Die Engagementstiftung Sachsen ist eine landesweit agierende, privatrechtliche Stiftung. Sie unterstützt maßgeblich das bürgerschaftliche Engagement, die Selbsthilfe und die Freiwilligendienste im Freistaat Sachsen. Sie hat eine zentrale Funktion bei der Vernetzung und Beratung aller handelnden Akteure sowie bei der Weiterentwicklung von Projekten. Die Engagementstiftung Sachsen wird auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes institutionell gefördert.
Programm der Sächsischen Ehrenamtskarte wird fortgeführt
Mit Beginn des Jahres 2025 startete die nunmehr 6. Auflage der Sächsischen Ehrenamtskarte. Die neuen Karten sind gültig bis zum 31.12.2027. Sie gelten landesweit für alle angebotenen Vergünstigungen.
Als Voraussetzung für den Erhalt der Ehrenamtskarten gilt weiterhin ein Mindestalter von 14 Jahren, ein bisheriges Engagement von mindestens zwei Jahren, eine ehrenamtliche Tätigkeit von durchschnittlich mindestens drei Stunden pro Woche sowie ein Wohnsitz bzw. Engagement im Freistaat Sachsen.
In Sachsen beteiligen sich derzeit 250 Städte und Gemeinden an der Ausgabe der Sächsische Ehrenamtskarte.