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Aktuelles

Förderrichtlinie Gesellschaftlicher Zusammenhalt - Antragsfrist 9. Oktober 2025

Der Haushaltsgesetzgeber ermöglich im Jahr 2026 die Förderung von Projekten aus der FRL GeZus. Informationen zu den Fördergegenständen und Fristen finden Sie unter nachfolgendem Link.

Landtagspräsident würdigt Engagement Jugendlicher

Landtagspräsident spricht mit Jugendlichen
© Martin Förster / Engagementstiftung Sachsen

Im Rahmen einer Veranstaltung zum Projekt »Sachsensommer« am 12. August in Dresden bedankte sich Landtagspräsident Alexander Dierks bei Jugendlichen für ihren freiwilligen Einsatz. Zugleich lobte er die Einsatzstellen, die den Jugendlichen entsprechende Möglichkeiten zum Ausprobieren schaffen.

Der »Sachsensommer« bietet jungen Menschen zwischen 16 und 21 Jahren die Möglichkeit, sich in Einrichtungen oder Betrieben einzubringen und praktische Erfahrungen zur beruflichen Orientierung zu sammeln. In diesem Jahr haben bereits über 100 Jugendliche einen Dienst in Kindertageseinrichtungen, beim Sport, in der Kultur oder anderen Einrichtungen geleistet.  

In der von der Engagementstiftung Sachsen als Programmträger organisierten Veranstaltung gab es  einen regen Austausch zwischen Freiwilligen, Einsatzstellen und Verantwortlichen über Möglichkeiten und Herausforderung des Engagements Jugendlicher und über die weitere Entwicklung des »Sachsensommers«.   

Engagementstiftung Sachsen hat neuen Geschäftsführer

© Engagementstiftung Sachsen

Mit Prof. Dr. Christoph Scholz hat die Engagementstiftung Sachsen seit dem 1. Februar 2025 einen neuen Geschäftsführer. Zentrales Anliegen des Vorstandes und des neuen Geschäftsführers (Bildmitte) ist die Weiterentwicklung der Stiftung und ihre stärkere Wahrnehmung in der Öffentlichkeit.  

Die Engagementstiftung Sachsen ist eine landesweit agierende, privatrechtliche Stiftung. Sie unterstützt maßgeblich das bürgerschaftliche Engagement, die Selbsthilfe und die Freiwilligendienste im Freistaat Sachsen. Sie hat eine zentrale Funktion bei der Vernetzung und Beratung aller handelnden Akteure sowie bei der Weiterentwicklung von Projekten. Die Engagementstiftung Sachsen wird auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes institutionell gefördert. 

 

Programm der Sächsischen Ehrenamtskarte wird fortgeführt

Ehrenamtskarte 2025-2027
© Ö-Grafik/Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Mit Beginn des Jahres 2025 startete die nunmehr 6. Auflage der Sächsischen Ehrenamtskarte. Die neuen Karten sind gültig bis zum 31.12.2027. Sie gelten landesweit für alle angebotenen Vergünstigungen.

Als Voraussetzung für den Erhalt der Ehrenamtskarten gilt weiterhin ein Mindestalter von 14 Jahren, ein bisheriges Engagement von mindestens zwei Jahren, eine ehrenamtliche Tätigkeit von durchschnittlich mindestens drei Stunden pro Woche sowie ein Wohnsitz bzw. Engagement im Freistaat Sachsen.

In Sachsen beteiligen sich derzeit 250 Städte und Gemeinden an der Ausgabe der Sächsische Ehrenamtskarte.  

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