Ehrenamtliches Engagement ist kein Arbeitsverhältnis. Es ist grundsätzlich freiwillig, unentgeltlich, gemeinwohlorientiert und wird in der Regel in Gemeinschaft ausgeführt. Ehrenamtliche sind deshalb – abgesehen von fachlichen Zusammenhängen – nicht an Weisungen gebunden. Weder sie selbst noch die Träger der Ehrenamtsprojekte verfolgen Gewinnerzielungsabsichten.
In der Praxis gibt es eine Reihe von Formaten, die landläufig als Ehrenamt bezeichnet werden, dies aber im eigentlichen Sinne nicht sind. Dies betrifft Beschäftigungsverhältnisse, die klar, mitunter sogar gesetzlich geregelt sind. Hier sind die Beschäftigten weisungsgebunden und erhalten eine Vergütung – wenn oft auch geringe.
Mögliche Tätigkeitsbereiche:
- Denkmalschutz
- Gerichte
- Museen
- Straßenverkehr
- Katastrophenschutz
- Naturschutz