Ein Freiwilliges Soziales Jahr ist ein gesetzlich geregelter Freiwilligendienst für junge Menschen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Das FSJ beginnt in der Regel am 1. September und endet am 31. August des Folgejahres. Der freiwillige Dienst wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohl-orientierten Einrichtungen geleistet. Dies sind insbesondere Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, der Kinder- und Jugendhilfe oder der Gesundheitspflege. Im Rahmen spezieller FSJ-Projekte kann er aber auch in den Bereichen Kultur, Denkmalpflege, Politik, Sport oder Pädagogik geleistet werden.
Das FSJ wird in Sachsen seit 1992 durchgeführt und vom Land als besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements gefördert. Es soll bei jungen Menschen die Bereitschaft zu gemeinnützigem Handeln fördern, ein Verständnis für soziale Fragen entwickeln und ihre Verantwortungsbereitschaft stärken.
Für Ihren Dienst als Freiwilliger erhalten Sie keinen Lohn sondern ein Taschengeld. Dieses beträgt mindestens 150 Euro im Monat. Unterkunft und Verpflegung werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt; ist dies nicht möglich, erhalten Sie hierfür eine pauschale Erstattung.
Während eines zwölfmonatigen FSJ werden Ihnen insgesamt 25 Bildungstage angeboten. Die Teilnahme an den Seminaren ist Pflicht und gilt als Dienstzeit. An der Gestaltung der Seminare sollen Sie aktiv mitwirken.
Für die Dauer des FSJ steht Ihnen eine pädagogische Fachkraft des FSJ-Trägers als Ansprechpartner zur Verfügung.
Wenn Sie sich für ein FSJ interessieren, einen FSJ-Platz suchen oder als Einrichtung Interesse am Einsatz von Freiwilligen haben, wenden Sie sich bitte an die in Sachsen zugelassenen Träger. Diese sind für die Durchführung des FSJ verantwortlich und an die rechtlichen Regelungen des Landes und des Bundes gebunden. Sie organisieren die Dienste in den Einsatzstellen, gewährleisten die Gesamtfinanzierung und die pädagogische Begleitung der Freiwilligen. Unabhängig von ihrem Sitz bieten viele Träger auch überregional Plätze an.
Einheitliche Bewerbungsfristen gibt es nicht, jedoch sollten Bewerbungen bis zum 31. März bei dem gewünschten Träger vorliegen.