Selbsthilfe
Die Verantwortung, die am Nähesten liegt, betrifft die Bürger selbst und ihre Familien.
Die Arbeit von Selbsthilfegruppen stärkt Menschen bei der Bewältigung vieler gesundheitlicher und sozialer Probleme. Sie fördert den Austausch Betroffener und trägt so zur Verbesserung der Lebenssituation bei. Selbsthilfegruppen ergänzen und entlasten insoweit professionelle Hilfestrukturen.
Förderung von Selbsthilfe durch den Freistaat Sachsen
Der Freistaat fördert die Tätigkeit ehrenamtlich arbeitender Selbsthilfegruppen von Betroffenen in den Bereichen gesundheitsbezogener und sozialer Selbsthilfe.
Die Förderung erfolgt über die Landkreise und Kreisfreien Städte. Selbsthilfegruppen reichen ihre Anträge bei diesen ein. Zuwendungsvoraus-setzung ist die Beteiligung der Landkreise und Kreisfreien Städte an der Finanzierung der Selbsthilfegruppen mit mindestens zehn Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Förderfähig sind Sachausgaben sowie Honorarkosten für die Vortragenden bei Fortbildungen und Vorträgen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.