Fragen zur Sozialversicherung für Engagierte
Sozialversicherungspflicht
Ehrenamt ist grundsätzlich unentgeltlich. Daher fallen auch keine Sozialversicherungspflichten an. Sofern Sie dennoch eine Aufwandsentschädigung für Ihre Tätigkeit erhalten, kann dies unter Umständen als »versicherungspflichtige Beschäftigung« angesehen werden. Dann wären entsprechende Beiträge zu leisten.
Im Hinblick auf die Krankenversicherung wird davon ausgegangen, dass regulär eine Krankenversicherung vorhanden ist. Eine zusätzliche Krankenversicherung ist daher bei freiwilligem Engagement nicht erforderlich.
Auch bezüglich der Sozialen Pflegeversicherung ist anzunehmen, dass regulär eine Pflegeversicherung vorhanden ist. Eine zusätzliche Pflegeversicherung ist daher bei freiwilligem Engagement nicht erforderlich.
Wenn Sie nicht bereits pflichtversichert sind, können Sie sich als bürgerschaftlich Engagierte freiwillig in der Rentenversicherung versichern. Die Beiträge müssen Sie selbst tragen.
Bei ehrenamtlichem Engagement handelt es sich grundsätzlich nicht um beitragspflichtige Tätigkeiten. Es hat somit keine unmittelbare Relevanz für die Gesetzliche Arbeitslosenversicherung. Eine momentane Arbeitslosigkeit stellt kein Hindernis für die Übernahme eines Ehrenamtes dar.