Wichtige Finanzfragen

Vereine und Steuern
Informationen über die Besteuerung gemeinnütziger Vereine
Der Begriff des Ehrenamtes ist an sich kein steuerrechtliches Merkmal. Da die ehrenamtlichen Tätigkeiten jedoch unser gesellschaftliches Leben in vielfältiger Weise bereichern, fördert der Staat diesen Beitrag zum Gemeinwohl durch steuerliche Vergünstigungen. Diese können für die Vereine selbst, aber auch für Ehrenamtliche gelten.
Für Organisationen, die nach ihrer Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung ausschließlich, unmittelbar und selbstlos gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke fördern, ist insbesondere eine Befreiung von der Körperschafts- und Gewerbesteuer interessant. Grundlage dafür bilden die Paragraphen 51 bis 58 der Abgabenordnung.
Für Engagierte gibt es zwei Steuerfreibeträge, die Übungsleiterpauschale in Höhe von 3.000 Euro im Jahr (überwiegend für pädagogische Tätigkeiten) und die Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 Euro im Jahr (überwiegend für administrative Tätigkeiten im Verein). Grundlage dafür bildet Paragraph 3 Nummer 26 bzw. Paragraph 3 Nummer 26 a Einkommensteuergesetz.
Detaillierte Informationen und Steuertipps rund um den Verein finden Sie in der kostenlosen Broschüre »Vereine und Steuern«.
Informationen über die Besteuerung gemeinnütziger Vereine