Hauptinhalt

Steuerliche Förderung

Ein Mann füllt einen Antrag aus. Der Bildausschnitt zeigt nur die Arme des Mannes und die Anträge. © izusek/iStockPhoto.de

Bürgerschaftliches Engagement gibt es in einer Vielzahl von Lebensbereichen. Da die ehrenamtlichen Tätigkeiten unser gesellschaftliches Leben in vielfältiger Weise bereichern, fördert der Staat diesen wertvollen Beitrag zum Gemeinwohl durch weitreichende steuerliche Vergünstigungen. Diese können für die Vereine selbst, aber auch für die ehrenamtlich tätigen Vorstände und Mitglieder gelten.

Der Begriff des Ehrenamtes ist an sich kein steuerrechtliches Merkmal. Die steuerrechtliche Beurteilung hängt nicht von der Bezeichnung, sondern vom Inhalt einer Tätigkeit ab.

Detaillierte Informationen und Steuertipps rund um den Verein finden Sie in der kostenlosen Broschüre »Vereine und Steuern«.

Wichtige Finanzfragen

Titelbild der Broschüre "Vereine und Steuern"

Vereine und Steuern

Informationen über die Besteuerung gemeinnütziger Vereine

Herausgeber

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

zurück zum Seitenanfang