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Sächsische Ehrenamtskarte

Ehrenamtskarte 2025-2027
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Eine attraktive Möglichkeit der Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement ist seit vielen Jahren die Sächsische Ehrenamtskarte. Das Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« ist ein Angebot an alle sächsischen Gemeinden sowie Vereine, Verbände und andere Träger des Engagements, das Ehrenamt der Bürgerinnen und Bürger zu würdigen. Zahlreiche Vergünstigungsanbieter beteiligen sich am Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« und eröffnen den Inhaberinnen und Inhabern der Karte verschiedene Vorteile, zum Beispiel beim Besuch von öffentlichen Einrichtungen wie Museen, Burgen, Schwimmbädern oder beim Nutzen von sonstigen Rabatten und Angeboten.

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    Gültigkeit, Voraussetzungen und Beantragung der Ehrenamtskarte

    Gültigkeit

    Die Ehrenamtskarte wird grundsätzlich für die Dauer von drei Jahren ausgegeben. Bei der digitalen Sächsischen Ehrenamtskarte beginnt die Gültigkeit mit dem Datum der Ausstellung. Das Gültigkeitsdatum ist in der Ehrenamtskarten-App vermerkt. Die physische Sächsische Ehrenamtskarte gilt in der 6. Auflage ab dem 1. Januar 2025. Die Geltung endet am 31. Dezember 2027 - unabhängig vom Zeitpunkt der jeweiligen Übergabe.

    Inhaberinnen und Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte haben für die Dauer der Gültigkeit der Karte die Möglichkeit, Vergünstigungen zu genießen, etwa beim Eintritt für den Besuch von Veranstaltungen oder Museen. Das Spektrum der Vergünstigungen ist breit und für alle Karteninhaberinnen und -inhaber gleich groß, unabhängig vom Wohnort oder Ehrenamtsbereich.

    Voraussetzungen

    Um die Sächsische Ehrenamtskarte erhalten zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

    • Mindestalter von 14 Jahren (für die Beantragung der physischen Ehrenamtskarte mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten) bzw. 16 Jahren (für die Beantragung über die App),
    • Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Engagement im Freistaat Sachsen,
    • Engagement von durchschnittlich mindestens drei Stunden wöchentlich bzw. 156 Stunden pro Jahr sowie
    • bisherige Dauer des Engagements von mindestens zwei Jahren sowie
    • ein unentgeltliche Einsatz für das Gemeinwohl, wobei der Erhalt einer Aufwandsentschädigung bis zur Höhe von 960 Euro pro Jahr dem nicht entgegen steht.

    Die Voraussetzungen für den Erhalt der Sächsischen Ehrenamtskarte sind durch die Trägerorganisation bzw. die Trägerorganisationen zu bestätigen, für die bzw. in deren Rahmen das ehrenamtliche Engagement erfolgt. Trägerorganisationen können sein:

    • als gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Stiftungen,
    • Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen,
    • Kirchgemeinden und Religionsgemeinschaften sowie
    • Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte.

    Ausgebildete Jugendleiterinnen und Jugendleiter können die Sächsische Ehrenamtskarte parallel zur Jugendleitercard (Juleica) erhalten.

    Beantragung

    Die »Sächsische Ehrenamtskarte« kann digital über die Ehrenamtskarten-App oder analog beantragt werden.

    Digitales Verfahren: Die Beantragung erfolgt durch die engagierte Person über das Online-Antragsverfahren in der Ehrenamtskarten-App. Die Ehrenamtskarten-App stellt im Rahmen des Beantragungsprozesses eine Funktion zur Verfügung, mit der eine automatisierte E-Mail an die zuständige Ansprechperson des Trägers generiert wird. Diese ist durch die antragstellende Person zu versenden. Die gesamte Verfahrensabwicklung erfolgt über die Engagementstiftung Sachsen. Alle Informationen zur digitalen Ehrenamtskarte finden Sie auch hier.

    Analoges Verfahren: Die Beantragung erfolgt durch die engagierte Person über das entsprechende Antragsformular (siehe unten). Anschließend leitet sie den Antrag an den Träger weiter, bei dem das Engagement erfolgt. Dieser Träger bestätigt die Angaben zu Dauer, Umfang und Art des ehrenamtlichen Engagements. Sofern sich die Wohnsitzgemeinde der Ehrenamtlichen am Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« beteiligt (siehe Rubrik Beteiligte Kommunen), erfolgt dort die Entgegennahme der bestätigten Anträge und die Ausgabe der Karten. Beteiligt sich die Wohnsitzgemeinde nicht am Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« sind die bestätigten Anträge per E-Mail an ehrenamtskarte@es-sn.de oder postalisch an die Engagementstiftung Sachsen zu senden. 

     

    Informationen für Gemeinden

    Grundsätzlich können sich alle sächsischen Städte und Gemeinden am Programm »Sächsische Ehrenamtskarte« beteiligen. Die Gewinnung von Vergünstigungsanbietern oder das Angebot eigener, kommunaler Vergünstigungen ist empfehlenswert, jedoch keine Voraussetzung. Die Ehrenamtskarten werden kostenfrei vom Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt.

    Aufgabe der sich am Programm beteiligenden Kommunen ist die Entgegennahme der Anträge der Ehrenamtlichen, die Bestätigung der Voraussetzungen für den Erhalt der Karten (sofern das Engagement bei der Gemeinde erfolgt), die Eintragung von Vornamen und Namen des jeweiligen Ehrenamtlichen auf der Rückseite der Karte sowie die Ausgabe der Karten.

     

    Formulare

    Faltblatt für Engagierte

    Deckblatt des Faltblatts zur Sächsischen Ehrenamtskarte

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    Leitfaden für Kommunen

    Ausschnitt Deckblatt

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